Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Ecolite AG, CHE-365.863.060, mit Sitz in Bubikon ZH
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden AGB sind in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Version integrierender Bestandteil eines jeden Angebots, jeder Auftragsbestätigung und jedes Vertrags zwischen der Ecolite AG und deren Kunden. Die AGB finden Anwendung auf jede Lieferung und Leistung der Ecolite AG.
1.2. Angaben in Prospekten und Katalogen der Ecolite AG sind nicht verbindlich. Auch Angaben in technischen Unterlagen der Ecolite AG sind nur verbindlich, sofern diese gegenüber dem Kunden im Vertrag nochmals ausdrücklich zugesichert worden sind.
1.3. Bei Widersprüchen dieser AGB zum Vertrag mit dem Kunden gehen die Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden vor. Jedenfalls aber gehen vorliegende AGB der Ecolite AG allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vor. Anderslautende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Ecolite AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
2. Vertragsabschluss, Prüfung der Auftragsbestätigung und Schriftform
2.1. Angebote der Ecolite AG gelten als unverbindlich und freibleibend. Ein verbindlicher Vertrag oder Auftrag mit dem Kunden kommt in jedem Fall erst dann gültig zustande, wenn die Ecolite AG eine Kundenbestellung oder einen Kundenauftrag per E-Mail oder schriftlich ausdrücklich bestätigt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kundenbestellung oder der Kundenauftrag auf einem unverbindlichen Angebot der Ecolite AG beruht oder nicht. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung der Ecolite AG unverzüglich bei Erhalt nochmals zu prüfen und bei allfälligen Versehen sofort an die Ecolite AG Widerspruch zu erheben. Mangels sofortigen Widerspruchs gilt die Auftragsbestätigung der Ecolite AG als korrekt und vom Kunden genehmigt.
2.2. Spätere Änderungen und Ergänzungen des Auftragsumfangs werden erst nach schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien rechtswirksam. Beanstandungen, Mahnungen, Mängelrügen und ähnliches erfordern zur Rechtsgültigkeit der Schriftform.
3. Technische Unterlagen
3.1. Technische Unterlagen und Daten bleiben im Eigentum der Ecolite AG und dürfen vom Kunden weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten ganz oder teilweise zur Kenntnis gebracht werden. Sie sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass sie unbefugten Dritten nicht zugänglich sind.
3.2. Technische Unterlagen und Daten zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sowie alle Kopien hiervon, hat der Kunde bzw. Interessent auf Aufforderung der Ecolite AG hin zu retournieren und vollständig zu löschen unter Bestätigung der Löschung auf Verlangen der Ecolite AG.
4. Lieferumfang und Masse
4.1. Die Ecolite AG liefert bewährte Systeme nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für den Lieferumfang ist der Vertrag zwischen der Ecolite AG und dem Kunden verbindlich. Zusätzliche Lieferungen sowie zusätzlich erbrachte Leistungen, namentlich Bestellungsänderungen, werden von der Ecolite AG zusätzlich berechnet.
4.2. Alle Angaben der Ecolite AG, insbesondere in Offerten, Prospekten, Zeichnungen, auf der Homepage usw. basieren auf den jeweils gültigen Spezifikationen und dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Verfassung der Angaben. Änderungen bis zum Liefer- oder Ausführungstermin, sofern sie den vorgesehenen funktionalen Einsatz nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
4.3. Der Besteller ist für die Einhaltung vereinbarter bauseitiger Masse und Pläne verantwortlich.
5. Termine und Fristen für Lieferungen
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellten Lieferungen und Leistungen zum vereinbarten Termin abzunehmen. Ergeben sich kundenseitig Terminverschiebungen, zum Beispiel infolge Bauverzögerungen, so ist der Kunde zu umgehender Meldung an die Ecolite AG verpflichtet. Die Ecolite AG kann dem Kunden nach Möglichkeit eine Terminverschiebung oder eine andere Änderung der Leistungsmodalitäten offerieren, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein, immer unter voller Kostenübernahme durch den Kunden.
5.2. Verspätete Lieferungen und Leistungen durch die Ecolite AG infolge Verzugs von Unterlieferanten oder Verschiebungen im Bauablauf sowie infolge höherer Gewalt jeder Art und ähnlichen Ereignissen, namentlich auch infolge Epidemien, Pandemien und Zufällen, ergeben keinerlei Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, Rücktritt oder Konventionalstrafe.
5.3. Die Lieferfrist beginnt erst zu laufen, sobald der Vertrag abgeschlossen ist und zudem alle bei Vertragsabschluss vom Kunden zu erbringende Zahlungen, Sicherheiten und weitere Leistungen erbracht sowie alle wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Eine Lieferfrist oder ein Liefertermin gilt durch die Ecolite AG als eingehalten, wenn das Material innerhalb der Frist oder am Tag des vereinbarten Termins entweder abgeladen oder zur Abholung bereitgestellt worden ist.
5.4. Jede Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seine Obliegenheiten nicht erfüllt, namentlich wenn nachträgliche Bestellungsänderungen erfolgen oder die Ecolite AG die notwendigen Angaben vom Kunden nicht erhalten hat.
5.5. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen ohne jeden Anspruch des Kunden auf Schadenersatz oder Rücktritt erfolgt in allen Fällen höherer Gewalt, namentlich bei Epidemien, Pandemien, Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, erheblichen Betriebsstörungen, Unfällen, Arbeitskonflikten, Naturereignissen, behördlichen Mass-nahmen oder Unterlassungen, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, bei Transportschäden durch Dritte oder wenn trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt der Ecolite AG verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate an die Ecolite AG erfolgen.
6. Spezialanfertigungen und Farben
6.1. Produkte, die bei der Ecolite AG nicht lagerhaltig sind oder speziell angefertigt oder beschichtet wurden, nimmt die Ecolite AG keinesfalls zur Gutschrift zurück. Die Ecolite AG verrechnet jedenfalls die bestellte Menge. Jedoch kann das Material nach vorgängiger Absprache zur Entsorgung an die Ecolite AG zurückgegeben werden, wobei der Kunde die vollen Kosten für die Rückführung und korrekte Entsorgung trägt.
7. Warenannahme, Prüfung und Mängelrüge, Stornierungen und Warenretouren
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Lieferungen und Leistungen der Ecolite AG unverzüglich zu prüfen. Der Kunde meldet und rügt jede Beanstandung sofort, jedoch spätestens innert drei Werktagen schriftlich und gut dokumentiert an die Ecolite AG. Transportschäden oder Verluste sind durch den Chauffeur des Spediteurs oder den Paketboten schriftlich bestätigen zu lassen.
7.2. Wird ein Auftrag im Einverständnis mit der Ecolite AG storniert, stellt die Ecolite AG dem Kunden die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung.
7.3. Standardmaterial in Originalverpackung nimmt die Ecolite AG nur nach vorgängiger Absprache zurück. Die Kosten für die Rücklieferung trägt der Kunde. Bei der Ecolite AG erfolgt eine Kontrolle und Einlagerung sowie eine allfällige Instandstellung der retournierten Produkte. Bei der Ecolite AG erfolgt eine Warengutschrift unter Berücksichtigung dieser Aufwendungen mit maximal 80% des Nettowarenrechnungsbetrags. Für defektes oder verschmutztes Material kann keine Gutschrift erfolgen.
8. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
8.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise der Ecolite AG netto und in Schweizer Franken exklusive, das heisst zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zudem gehen sämtliche Nebenkosten wie Verpackung, Fracht (GU-Tarif oder Preise Paketdienstleister), Versicherung, Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr, Zollgebühren und Bankspesen zusätzlich zu Lasten des Kunden.
8.2. Für Kleinmengen erhebt die Ecolite AG einen Kleinmengen- und Rüstzuschlag von CHF 60.- bei einem Warenwert bis CHF 150.- oder von CHF 30.- bei einem Warenwert über CHF 150.- bis CHF 300.-. Davon ausgenommen sind Kleinteile ab Lager.
8.3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Rechnungen der Ecolite AG innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die Ecolite AG behält sich vor, angemessene Anzahlungen oder Sicherheiten bei Vertragsabschluss zu verlangen.
8.4. Jede Verrechnung ist ausgeschlossen. Der Kunde darf keinerlei Zahlungen, insbesondere auch nicht wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Ecolite AG nicht anerkannter Gegenforderungen des Kunden, eigenmächtig kürzen oder zurückzustellen oder zur Verrechnung bringen.
8.5. Alle Zahlungsziele für Zahlungen an die Ecolite AG gelten als Fixtermine. Hält der Kunde das vereinbarte Zahlungsziel nicht ein, gerät er automatisch und ohne jede Mahnung in Verzug und hat einen Verzugszins von 8% zu leisten. Die Ecolite AG kann für jede Mahnung, jede Inkasso- und jede Vollstreckungsmassnahme zusätzlich eine angemessene Gebühr erheben. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz durch die Ecolite AG bleibt vorbehalten.
8.6. Unberechtigte Skontoabzüge fakturiert die Ecolite AG zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr konsequent nach.
8.7. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleiben alle Lieferungen und Leistungen der Ecolite AG bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum der Ecolite AG. Der Kunde ist verpflichtet bei sämtlichen Handlungen zur Begründung oder zur Aufrechterhaltung eines allfälligen Eigentumsvorbehalts mitzuwirken. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen der Ecolite AG bis zum Eigentumsübergang sachgerecht und vorschriftsgemäss zu lagern und zu behandeln.
9. Gewährleistung und Haftungsausschluss
9.1. Die Ecolite AG übernimmt für Lieferungen und Leistungen die Gewährleistung während 12 Monaten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Versand der Ware. Bezüglich unverzüglicher Prüfungs- und Mängelrügepflicht durch den Kunden wird auf vorstehende Ziffer 7.1. verwiesen.
9.2. Von der Gewährleistung durch die Ecolite AG ausgeschlossen sind alle Schäden infolge natürlicher Abnützung, übermässiger Beanspruchung oder vertraglich nicht vorgesehener Nutzung sowie unsachgemässer oder mangelhafter Montage.
9.3. Bei Mängeln infolge von Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsfehlern ist die Ecolite AG ausschliesslich verpflichtet und nach eigener Wahl berechtigt, entweder nachzubessern oder kostenlos Ersatz zu liefern. Alle anderen Rechtsbehelfe sind diesfalls ausgeschlossen.
9.4. Solange sich der Kunde mit einer Zahlung oder einer anderen Leistung vollumfänglich oder teilweise im Verzug befindet, ist die Ecolite AG von jeglicher Gewährleistung vollumfänglich entbunden. Hierdurch erfolgt jedoch weder ein Unterbruch noch ein Ruhen der Gewährleistungsfrist.
9.5. Die Ecolite AG leistet ausschliesslich Gewähr und haftet nur für bei Vertragsabschluss ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. Für Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung von Nebenpflichten haftet die Ecolite AG nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
9.6. Keinesfalls haftet die Ecolite AG für Fehler, die auf Grund von mangelhaften Angaben oder irrtümlicher Freigabe von Zeichnungen oder Mustern durch den Kunden oder dessen beauftragte Personen oder dessen Vertreter erfolgt sind.
9.7. Die Ecolite AG ist für Personen- und Sachschäden aus Betriebshaftpflicht versichert. Auf Anfrage erhält der Kunde Einsicht in die betreffende Versicherungspolice. Jede weitergehende Haftung der Ecolite AG ist ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der Ecolite AG.
10.2. Die Regelungen der vorliegenden AGB gelten unter Vorbehalt von abweichenden Vereinbarungen zwischen der Ecolite AG und dem Kunden. Ergänzend gilt ausschliesslich schweizerischen materiellen Rechts unter Ausschluss der Bestimmungen des Schweizerischen Internationalen Privatrechts.
10.3. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkehr vom 11.04.1980 (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.4. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Ecolite AG. Die Ecolite AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw. seinem Sitz oder an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand ins Recht zu fassen.
Die vorliegenden AGB sind gültig ab 01.08.2023 und ersetzen ab diesem Datum alle bisherigen Fassungen.